{"id":420,"date":"2019-03-13T11:42:52","date_gmt":"2019-03-13T11:42:52","guid":{"rendered":"http:\/\/bi-wehraecker.de\/?p=420"},"modified":"2019-03-23T08:41:57","modified_gmt":"2019-03-23T08:41:57","slug":"aktuelle-stellungnahme-der-vertrauenspersonen-zum-gemeinderatsbeschluss-gegen-das-buergerbegehren","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/bi-wehraecker.de\/?p=420","title":{"rendered":"Aktuelle Stellungnahme der Vertrauenspersonen zum Gemeinderatsbeschlu\u00df gegen das B\u00fcrgerbegehren"},"content":{"rendered":"\n<p>13.3.2019 Regina Gro\u00df, Pressesprecherin der B\u00fcrgerinitiative &#8222;Wehr\u00e4cker&#8220;<\/p>\n\n\n<p><\/p>\n<p>Die B\u00fcrger der BI und die Vertrauenspersonen des B\u00fcrgerbegehrens sind ma\u00dflos entt\u00e4uscht und auch ver\u00e4rgert \u00fcber das intransparente Vorgehen und den politisch fragw\u00fcrdigen Umgang mit dem Willen von mehr als 700 B\u00fcrgern der Gemeinde Abstatt. Es herrscht v\u00f6lliges Unterst\u00e4ndnis \u00fcber die Ablehnung der Zul\u00e4ssigkeit, wie in der Gemeinderatsitzung vom 12.3.2019 beschlossen. Es wurden zwei Ablehnungsgr\u00fcnde aufgef\u00fchrt:<!--more--><\/p>\n<p> <\/p>\n<p>In der Beschlussvorlage zur Gemeinderatssitzung am 12.3.2019 wird die Meinung vertreten, das am 14.1.2019 eingereichte B\u00fcrgerbegehren sei \u201enicht zul\u00e4ssig \u2026, da der Aufstellungsbeschluss bereits am 22. Januar 2019 in der Gemeinderatssitzung gefasst und anschlie\u00dfend bekanntgemacht wurde\u201c, damit sei das B\u00fcrgerbegehren \u201e\u00fcberholt und kann nicht mehr Gegenstand eines B\u00fcrgerentscheids sei\u201c.<br \/><strong>F\u00fcr Nichtjuristen, aber mit gesundem Menschenverstand<br \/>ausgestatteten B\u00fcrgern muss diese Begr\u00fcndung wie<br \/>pure Ironie erscheinen.<\/strong><br \/>Herr Dr. Wunder Landesvorsitzender von \u201eMehr Demokratie e.V. \u201e Landesverband Baden-W\u00fcrttemberg teilte dem B\u00fcrgermeister und allen Gemeinder\u00e4ten am Vortag der Gemeinderatsitzung in seiner rechtlichten Stellungnahme dazu mit: \u201eDiese Position ist eindeutig und ohne jeden Zweifel rechtsirrt\u00fcmlich. Das B\u00fcrgerbegehren ist nicht \u201e\u00fcberholt\u201c und \u201eunzul\u00e4ssig\u201c allein dadurch, dass der Gemeinderat nach seiner Einreichung einen Beschluss gefasst hat, der der Zielrichtung des B\u00fcrgerbegehrens widerspricht.<br \/>Eine solche Position h\u00e4tte bei einer rechtlichen Auseinandersetzung keinerlei Chance.<br \/>Vielmehr verh\u00e4lt es sich so, dass der Vollzug des am 22.1.2019 gefassten Gemeinderatsbeschlusses (Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans) ab dem 14.3.2019 durch das eingereichte B\u00fcrgerbegehren gehemmt und gesetzlich untersagt ist. Das B\u00fcrgerbegehren hat selbstverst\u00e4ndlich weiterhin Bestand. Andernfalls k\u00f6nnte jedes beliebige B\u00fcrgerbegehren sehr leicht ausgehebelt werden, indem der Gemeinderat nach dessen Einreichung, aber vor Eintritt der Sperrwirkung, etwas dem Entgegenstehendes beschlie\u00dft.<\/p>\n<p> <\/p>\n<p>In der Vorlage zur Gemeinderatssitzung am 12.3.2019 wird weiterhin die Meinung vertreten, das B\u00fcrgerbegehren sei im \u00dcbrigen auch deshalb unzul\u00e4ssig, weil es keinen Kostendeckungsvorschlag enthalte \u201ezu Kosten, die bereits im Vorfeld des<br \/>Aufstellungsbeschlusses entstanden waren\u201c. Dazu teilte Dr. Wunder mit: \u201eAuch diese Position ist eindeutig rechtsirrt\u00fcmlich, weil ein B\u00fcrgerbegehren lediglich zu jenen Kosten einen Deckungsvorschlag zu erbringen hat, die durch die Zielrichtung des B\u00fcrgerbegehrens neu entstehen, aber selbstverst\u00e4ndlich nicht \u00fcber bereits in der Vergangenheit entstandene Kosten, da diese durch den geltenden Gemeindehaushalt schon gedeckt sind. Auch dies ist in der st\u00e4ndigen Rechtsprechung zu B\u00fcrgerbegehren v\u00f6llig eindeutig. Die B\u00fcrger der B\u00fcrgerinitiative und auch die Vertrauenspersonen des B\u00fcrgerbegehrens hatten mehrfach den Eindruck, dass sowohl B\u00fcrgermeister als auch die Gemeinder\u00e4te sich schwer taten mit einer direkten B\u00fcrgerbeteiligung im Rahmen eines B\u00fcrgerbegehrens, denn ein absichtlich unkooperatives Verhalten w\u00fcrde man nicht unterstellen wollen.<br \/>Zum Beispiel h\u00e4tte der Entscheid \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit unserer Meinung nach unverz\u00fcglich nach der \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung am 19.2.erfolgen k\u00f6nnen, nicht erst am 12.3.2019 und nicht ohne Erwiderungsm\u00f6glichkeit der Vertrauenspersonen auf die Rechtauffassung der Gemeinde.<br \/>Dar\u00fcber hinaus wurden die Vertrauenspersonen nicht \u00fcber m\u00f6gliche Probleme und Fragen bez\u00fcglich der Zul\u00e4ssigkeit durch die Gemeinde informiert, obwohl der B\u00fcrgermeister dieses mit der Einreichungsbest\u00e4tigung am 14.1. durch seine Unterschrift best\u00e4tigt hatte.<br \/>Es gab keine Bereitschaft zu und keine Interesse an einem konstruktiven Dialog, weder von B\u00fcrgermeister, noch von den Gemeinder\u00e4ten. Selbst von der geplanten Ablehnung der Zul\u00e4ssigkeit wurden die Vertrauenspersonen im Vorfeld nicht informiert, geschweige denn, dass die Ablehnungsgr\u00fcnde erl\u00e4utert worden w\u00e4ren. Die Vertrauenspersonen und die anwesenden B\u00fcrgern sollten in der Gemeinderatsitzung wohl \u201e\u00fcberrascht\u201c werden.<br \/>Die neueste Aussagen des Gemeinderates, man wolle jetzt das Baugebiet &#8222;Wehr\u00e4cker II&#8220; ruhen lassen, verstehen wir lediglich als einen weiteren Schachzug.<br \/>Denn, der Aufstellungsbeschluss auf Basis von \u00a7 13 b ist gefasst worden und g\u00fcltig. Die Tatsache, dass man jetzt nicht mit der Bebauung beginnt hat nichts mit langfristiger Planung zu tun, sondern ist aufgrund der g\u00fcltigen Pachtvertr\u00e4ge vor 2020 gar nicht m\u00f6glich.<br \/>Dass jetzt aufgrund des B\u00fcrgerbegehrens der Gemeinderat das Gebiet Wehr\u00e4cker II in einen erweiterten Fl\u00e4chennutzungsplan aufnehmen und innerhalb einer langfristigen Planung entwickeln m\u00f6chte, B\u00fcrgermeister Zenth sprach von einem Planungszeitraum von ca. 20 Jahren, sehen wir als Schutzbehauptung. Wir von der BI sind der Meinung, wenn diese Absicht wirklich bestehen w\u00fcrde, h\u00e4tte der Gemeinderat dem B\u00fcrgerbegehren stattgegeben. Damit w\u00e4re f\u00fcr die Abstatter B\u00fcrger die Situation eindeutig gewesen, n\u00e4mlich keine Bebauung des Gebietes auf Basis von \u00a7 13 b , dem sogenannten beschleunigten Verfahren, gegen das sich das B\u00fcrgerbegehren wendet.<br \/>Die Vertrauenspersonen des B\u00fcrgerbegehrens vermuten, dass mit diesem Vorgehen des Gemeinderates und des B\u00fcrgermeisters lediglich eine zeitliche Verz\u00f6gerung des B\u00fcrgerentscheides auf eine Zeit nach den anstehenden Gemeinderats- und B\u00fcrgermeisterwahlen erreicht werden soll. Denn nun muss der Weg des Widerspruchs gegangen werden, um den B\u00fcrgern zu Ihrem Recht zu verhelfen, n\u00e4mlich das Recht auf B\u00fcrgerbegehren und B\u00fcrgerentscheid.<\/p>\n<p><\/p>\t\t<div class=\"wpulike wpulike-default \" ><div class=\"wp_ulike_general_class wp_ulike_is_not_liked\"><button type=\"button\"\n\t\t\t\t\tdata-ulike-id=\"420\"\n\t\t\t\t\tdata-ulike-nonce=\"2f34a83ba2\"\n\t\t\t\t\tdata-ulike-type=\"likeThis\"\n\t\t\t\t\tdata-ulike-status=\"1\" class=\"wp_ulike_btn wp_ulike_put_image wp_likethis_420\"><\/button><span class=\"count-box\">4+<\/span>\t\t\t<\/div><\/div>\n\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>13.3.2019 Regina Gro\u00df, Pressesprecherin der B\u00fcrgerinitiative &#8222;Wehr\u00e4cker&#8220; Die B\u00fcrger der BI und die Vertrauenspersonen des B\u00fcrgerbegehrens sind ma\u00dflos entt\u00e4uscht und auch ver\u00e4rgert \u00fcber das intransparente&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":true,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/bi-wehraecker.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/420"}],"collection":[{"href":"http:\/\/bi-wehraecker.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/bi-wehraecker.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/bi-wehraecker.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/bi-wehraecker.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=420"}],"version-history":[{"count":3,"href":"http:\/\/bi-wehraecker.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/420\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":463,"href":"http:\/\/bi-wehraecker.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/420\/revisions\/463"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/bi-wehraecker.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=420"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/bi-wehraecker.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=420"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/bi-wehraecker.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=420"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}