Kategorie: Gesetze und Kommentare
§13b BauGB: B-Plan der Innenentwicklung im Aussenbereich
Dr. Johannes Hartl https://www.stadtgrenze.de/s/bbg/2017/13b-01.htm#faa: Der B-Plan nach § 13b BauGB ermöglicht das Bauen im Außenbereich nach Innenbereichs-Privilegien, sofern er an den im Zusammenhang bebauten Bereich…
Nachhaltige Politik in der Gemeinde ist möglich
Dr. Michael Groß, 16.1.2019 „Die Beschleunigungsgesetze tragen ganz wesentlich zu der verbreiteten Politikverdrossenheit, zu der wachsenden Entfremdung zwischen Politik und Bevölkerung bei.“(Johannes Meyer, Nachhaltige Kommunalpolitik…
Das Baugebot im Gesetz und in der Auslegung
§ 176 Baugebot (1) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann die Gemeinde den Eigentümer durch Bescheid verpflichten, innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist 1. sein Grundstück…
§13b BauGesetzbuch
Baugesetzbuch (BauGB)§ 13b Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren Bis zum 31. Dezember 2019 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne…